Als starker Partner für Immobilien in Balingen, Albstadt, Rottweil, Hechingen und den gesamten Zollernalbkreis sind wir regional fest verwurzelt und kennen die Wünsche und Vorstellungen von Eigentümern unserer Region. Gerne stehen wir Ihnen deshalb mit unseren Leistungen sowie unseren Kenntnissen über den lokalen Immobilienmarkt zur Seite und vermitteln dank unseres breiten Netzwerks Ihr Haus, Ihre Wohnungen oder Ihr Grundstück zuverlässig.
Hinsichtlich der Provision greift bei der Vermietung seit 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Partei die Maklerprovision übernimmt, die den Makler beauftragt hat. Beim Verkauf von Wohnimmobilien hat sich dieses Prinzip nicht durchgesetzt. Seit Dezember 2020 ist die Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer üblich. In der Regel zahlt dabei jede Partei 3,57 % der Provision und wir als Makler schließen mit beiden einen Vertrag. Ein Zwang zur Teilung besteht nicht, der Käufer darf aber dennoch maximal 50 % der Provision übernehmen.
Kommen Sie als Eigentümer einfach auf uns zu und erfahren Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, wie Ihnen Kirsten Immobilien weiterhelfen kann. Neben unserem facettenreichen Leistungsspektrum zeigen wir Ihnen, warum die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Makler-Team auch finanziell lohnenswert ist.