An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken
Das Gutachten dient als solide Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und kann als Basis für Preisverhandlungen von unbebauten und bebauten Grundstücken verwendet werden.
In der komplexen Welt der Immobilienbewertung ist Fachkompetenz unerlässlich für eine präzise und verlässliche Verkehrswertermittlung. Als Sachverständiger bringe ich – Steffen Kirsten – genau diese Expertise mit. Meine akademische Ausbildung umfasst einen Bachelor of Science in Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Bau und Immobilien ausgestellt von der Hochschule Biberach sowie ein Abschluss als Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten von der Deutschen Immobilien-Akademie in Freiburg.
Diese fundierte Qualifikation, ergänzt durch kontinuierliche Weiterbildungen und praktische Erfahrung, ermöglicht es mir, Ihnen ein Verkehrswertgutachten von höchster Qualität und Genauigkeit zu bieten. Ich lege großen Wert darauf, ein umfassendes, nachvollziehbares und belastbares Gutachten zu erstellen, das alle relevanten Aspekte Ihrer Immobilie berücksichtigt.
Mein Ansatz ist geprägt von einer transparenten Kommunikation und einer detaillierten Dokumentation. So erhalten Sie nicht nur eine präzise Wertermittlung Ihrer Immobilie, sondern auch ein klares Verständnis der Methoden und Faktoren, die in die Bewertung einfließen.
Die Kombination von traditionellem Fachwissen und modernen Methoden ermöglicht es mir, ein qualitativ hochwertiges Verkehrswertgutachten anzubieten. Dabei lege ich großen Wert darauf, stets im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und den aktuellen Standards der Branche zu arbeiten. Diese ausgewogene Verbindung von Innovation und Regelkonformität sichert, dass die Verkehrswertgutachten, die ich für Sie erstelle, den aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards vollumfänglich entsprechen.
In der komplexen Welt der Immobilienbewertung ist Fachkompetenz unerlässlich für eine präzise und verlässliche Verkehrswertermittlung. Als Sachverständiger bringe ich – Steffen Kirsten – genau diese Expertise mit. Meine akademische Ausbildung umfasst einen Bachelor of Science in Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Bau und Immobilien ausgestellt von der Hochschule Biberach sowie ein Abschluss als Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten von der Deutschen Immobilien-Akademie in Freiburg.
Diese fundierte Qualifikation, ergänzt durch kontinuierliche Weiterbildungen und praktische Erfahrung, ermöglicht es mir, Ihnen ein Verkehrswertgutachten von höchster Qualität und Genauigkeit zu bieten. Ich lege großen Wert darauf, ein umfassendes, nachvollziehbares und belastbares Gutachten zu erstellen, das alle relevanten Aspekte Ihrer Immobilie berücksichtigt.
Mein Ansatz ist geprägt von einer transparenten Kommunikation und einer detaillierten Dokumentation. So erhalten Sie nicht nur eine präzise Wertermittlung Ihrer Immobilie, sondern auch ein klares Verständnis der Methoden und Faktoren, die in die Bewertung einfließen.
Die Kombination von traditionellem Fachwissen und modernen Methoden ermöglicht es mir, ein qualitativ hochwertiges Verkehrswertgutachten anzubieten. Dabei lege ich großen Wert darauf, stets im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und den aktuellen Standards der Branche zu arbeiten. Diese ausgewogene Verbindung von Innovation und Regelkonformität sichert, dass die Verkehrswertgutachten, die ich für Sie erstelle, den aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards vollumfänglich entsprechen.
Ein Verkehrswertgutachten dient der Ermittlung des aktuellen Marktwertes einer Immobilie, wie er gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert ist. Dieser Wert gibt an, welcher Preis beim Verkauf der Immobilie durchschnittlich erzielt werden kann. Zur Ermittlung des Verkehrswertes kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, darunter das Ertragswert-, Vergleichswert- und Sachwertverfahren. Diese Methoden basieren auf der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Objektart und Datenlage können diese Verfahren einzeln oder in Kombination angewendet werden.
Für eine präzise Wertermittlung sind in der Regel kostenpflichtige Informationen und Unterlagen von Behörden, Ämtern und Gutachterausschüssen unerlässlich. Unser Verkehrswertgutachten wird nach den aktuell geltenden Verordnungen und Richtlinien erstellt und ist als die belastbarste Art von Gutachten bei Gerichten und Behörden angesehen.
Das Gutachten wird in schriftlicher und gebundener Form ausgefertigt. Es enthält eine klare und übersichtliche Zusammenfassung aller relevanten Details sowie der erforderlichen Unterlagen zum Wertermittlungsobjekt. Der Bericht umfasst einen ausführlichen Textteil, die Wertermittlung mit detaillierten Erläuterungen und einen Anlageteil, der hochaufgelöste Fotodokumentationen beinhaltet. Die transparente Aufgliederung des Gutachtens gewährleistet, dass es einer Plausibilitätsprüfung durch Gerichte und Behörden standhalten kann.
Verkehrswertgutachten sind in der Bundesrepublik Deutschland hoch angesehen und werden von Behörden, Gerichten und anderen Institutionen als fundierte und belastbare Informationsquelle geschätzt. Ein solches Gutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine detaillierte, begründete und transparente Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie erforderlich ist.
Das Gutachten dient als solide Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und kann als Basis für Preisverhandlungen von unbebauten und bebauten Grundstücken verwendet werden.
Im Fall einer Beleihung wird das Gutachten zur Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen herangezogen.
Ob bei Erbfällen, Schenkungen oder gerichtlich bestellten Betreuungen, ein Verkehrswertgutachten stellt bei Vermögensauseinandersetzungen sicher, dass der Wert der Immobilie transparent und fair ermittelt wird.
Ein Verkehrswertgutachten ist bei Zwangsvollstreckungen oder Teilversteigerungen erforderlich, um den realisierbaren Wert der Immobilie zu bestimmen.
Für die Festsetzung des Verkehrswertes einer Immobilie im steuerlichen Kontext wird in der Regel ein Gutachten benötigt, dessen Beauftragung durch das zuständige Gericht erfolgt.
Das Gutachten dient als Grundlage für die Bewertung der Immobilie im Kontext der Unternehmensbilanz und Entnahme aus Betriebsvermögen.
Hier wird der Versicherungswert des Gebäudes auf Basis des Wiederschaffungswertes der baulichen Anlagen ermittelt, wobei der Wert des Grund und Bodens unberücksichtigt bleibt.
Bei der Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch oder anderen Lasten und Beschränkungen dient das Gutachten als verlässliche Grundlage.
Einer der wichtigsten Aspekte bei der Erstellung eines fundierten Verkehrswertgutachtens ist die genaue Kenntnis der Region und des lokalen Immobilienmarkts. Unsere Firma ist seit über 30 Jahren im Immobilienmarkt des Zollernalbkreises tätig und seit mehr als einem Jahrzehnt fest in der Stadt Balingen verankert. Diese langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, den regionalen Immobilienmarkt präzise einzuschätzen und zu verstehen, welche Preise tatsächlich erzielt werden können.
Unser Team hat im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Immobilien betreut und verschiedene Marktphasen erlebt. Diese Expertise ist besonders wertvoll in einem ländlich geprägten Raum wie dem unseren, wo oft keine standardisierten Immobilienmarktberichte, Sachwertfaktoren oder Liegenschaftszinssätze verfügbar sind. Auch Mietspiegel fehlen häufig, was die Bewertung von Immobilien zusätzlich erschwert.
In solchen Fällen ist es unerlässlich, einen qualifizierten Sachverständigen an der Hand zu haben, der den lokalen Markt kennt und weiß, welche Mieten und Verkaufspreise in der Region erzielt werden. Unsere tiefgreifende Kenntnis des Zollernalbkreises, einschließlich der Städte Balingen, Hechingen, Albstadt-Ebingen und aller dazugehörigen Teilgemeinden, macht uns zu Ihrem idealen Partner für die Erstellung eines präzisen und zuverlässigen Verkehrswertgutachtens.
Ein Verkehrswertgutachten ist eine professionelle Bewertung, die den aktuellen Marktwert einer Immobilie (gemäß Definition § 194 Baugesetzbuch (BauGB)) objektiv und nachvollziehbar bestimmt. Es dient als verlässliche Grundlage für Kauf-, Verkaufs- oder rechtliche Angelegenheiten und hält als fundierte und belastbare Informationsquelle vor Gericht und weiteren Behörden stand.
Ein Verkehrswertgutachten wird erstellt, wenn eine detaillierte, begründete und transparente Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie gefordert wird. Typische Anwendungsfälle sind beispielsweise Verkauf, Erbschaften mit mehreren Personen, Scheidungen oder zur Beleihung bei einer Bank. Auch bei Streitigkeiten oder zur steuerlichen Bewertung bietet es eine rechtssichere Grundlage.
Verkehrswertgutachten dürfen ausschließlich von qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen sowie öffentlich bestellten Gutachtern erstellt werden. Unser Teammitglied Steffen Kirsten ist Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und damit Ihr Experte für fachgerechte Gutachten im Zollernalbkreis.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigen wir unter anderem Grundbuchauszüge, Flurkarten, Baupläne sowie Informationen zum Zustand und zur Ausstattung der Immobilie. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto präziser und schneller können wir den Verkehrswert ermitteln.
Die Ermittlung erfolgt durch eine sorgfältige Analyse verschiedener Bewertungsverfahren entsprechend der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Das Vergleichswert-, Ertragswert- oder das Sachwertverfahren. Dabei fließen u.a. Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und aktuelle Marktdaten ein, um einen realistischen und belastbaren Wert zu ermitteln.
Die Dauer hängt von der Komplexität der Immobilie und der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen ab. In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb weniger Wochen – selbstverständlich mit persönlicher Betreuung und ausführlicher Erläuterung der Ergebnisse.
Das Verkehrswertgutachten zeichnet sich durch seine rechtliche Verbindlichkeit und detaillierte Analyse aus. Im Gegensatz zu einfachen Marktwertschätzungen (Kurzgutachten) erfolgt die Bewertung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs § 194 (BauGB) und berücksichtigt alle relevanten Einflussfaktoren umfassend und transparent.