
Ihre Möglichkeiten bei einer Erbschaft
Bei einer Immobilie als Teil des Nachlasses haben Sie als Einzelperson oder Erbengemeinschaft drei grundsätzliche Optionen. Bei mehreren Erben muss zunächst Einigkeit über die Umgangsweise mit der Immobilie erzielt werden.
Es gibt drei Optionen
Immobilie verkaufen
Falls keine emotionale Bindung zur Immobilie und kein Interesse an einer Eigennutzung besteht, ist der Verkauf der Erbschaftsimmobilie sinnvoll. Diesen begleiten wir als Maklerbüro wie beim Verkauf einer herkömmlichen Immobilie. Wir übernehmen die komplette Vermarktung von der Werteinschätzung sowie ggf. einem Verkehrswertgutachten bis zur notariellen Beurkundung. Zudem führen wir Besichtigungstermine mit Interessenten durch und nehmen Ihnen in der schwierigen Zeit nach dem Tod eines geliebten Mitmenschen viele weitere Mühen ab.
Immobilie vermieten
Eine Immobilie ist ein Wertobjekt, das eine Sicherheit für die Zukunft darstellt. Mit der Vermietung können Sie Eigentümer der Immobilie bleiben und zugleich monatlich eine attraktive Mieteinnahme erzielen. Hier begleiten wir Sie ebenso wie beim Verkauf und helfen Ihnen, geeignete Mieter für Ihre geerbte Immobilie zu finden.
Eigennutzung
Mit einer Erbschaftsimmobilie können Sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllen und beispielsweise in Ihr früheres Elternhaus einziehen. Hier beraten wir Sie gerne zu den steuerlichen Folgen, vermitteln Partner für die Modernisierung eines älteren Gebäudes und zeigen Ihnen, wie die Eigennutzung einfach, sicher und stressfrei abläuft.

Einigkeit in einer Erbengemeinschaft erzielen
Die praktische Erfahrung zeigt, dass eine Erbschaft zur Belastungsprobe für die Hinterbliebenen werden kann. Gerade bei mehreren Geschwistern als Erbengemeinschaft, die sich über den Umgang mit der Immobilie nicht einigen können, ist in der emotionalen Phase nach einem Todesfall Streit vorprogrammiert.
Unser erfahrenes Team von Kirsten Immobilien steht Ihnen als neutraler und sachlicher Partner zur Seite, um Einigkeit zu erzielen. Neben der praktischen Hilfe machen wir Sie auch mit den Grundlagen der Erbschaftssteuer vertraut, um aufzuzeigen, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommen könnte. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich für die Eigennutzung entscheiden und keine Einnahme durch Verkauf oder Vermietung erzielen.
Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen
Sie möchten herausfinden, unter welchen Voraussetzungen ein Ausschlagen des Erbes wirtschaftlich ist? Oder wie Sie als Teil einer Erbengemeinschaft Einigkeit mit Ausgleichszahlungen an Geschwister und andere Erben erzielen? Kommen Sie einfach auf uns zu und schildern Sie uns Ihre Situation. Wir von Kirsten Immobilien helfen Ihnen, Ihre Erbschaft beim Thema Immobilien sicher abzuwickeln und stressfrei in die Zukunft zu gehen.
Häufige Fragen von Alleinerben von Immobilien
Was muss ich tun, nachdem ich eine Immobilie geerbt habe?
Nach der Erbschaft einer Immobilie sollten Sie zunächst den Erbschein beantragen, um Ihre Erbrechte nachzuweisen. Dabei ist es wichtig zu klären, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind, da dies die weitere Vorgehensweise erheblich beeinflussen kann. Anschließend empfiehlt es sich, die Immobilie gründlich zu prüfen, um den Zustand sowie mögliche Renovierungs- oder Sanierungsbedarfe zu ermitteln. Zudem sollten Sie sich über die finanziellen Verpflichtungen informieren, wie etwa die Grundsteuer, laufende Kosten und mögliche Verbindlichkeiten, die mit der Immobilie einhergehen. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Klärung aller relevanten Aspekte erleichtern die weitere Entscheidungsfindung.
Welche finanziellen Aspekte sind bei einer geerbten Immobilie zu beachten?
Bei der Erbschaft einer Immobilie ist eine frühzeitige Beratung mit einem Steuerberater wichtig, um die steuerlichen Aspekte wie die Erbschaftssteuer und mögliche Schulden des Erblassers optimal zu planen und Freibeträge zu nutzen. Ein fachkundiger Immobilienmakler oder Sachverständiger kann den Marktwert ermitteln und bei der Entscheidung über Verkauf, Vermietung oder Eigenbedarf helfen. Zudem sollten laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltungsrücklagen und bestehende Hypotheken sorgfältig geprüft werden, da sie die finanzielle Planung beeinflussen.
Was passiert mit einer geerbten Immobilie, wenn ich die Erbschaft ausschlagen möchte?
Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen möchten, müssen Sie dies innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim zuständigen Nachlassgericht tun. Bei einer Ausschlagung sind jedoch auch alle mit der Immobilie verbundenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen ausgeschlossen, was unter Umständen eine sinnvolle Option sein kann, wenn Schulden vorhanden sind.
Wie wird der Wert der Erbimmobilie ermittelt?
Der Wert einer geerbten Immobilie wird üblicherweise durch ein professionelles Gutachten ermittelt, das Faktoren wie Lage, Größe, Zustand und aktuelle Marktpreise berücksichtigt. Ein solches Gutachten ist oft für die Erbschaftssteuererklärung notwendig.
Als Unternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung bieten wir Ihnen verschiedene Bewertungsmethoden: ein Kurzwertgutachten bzw. Marktpreisreport für eine schnelle und kosteneffiziente Schätzung und Ermittlung des Marktwerts oder ein umfassenderes Verkehrswertgutachten für eine detaillierte Analyse, hilfreich bei Erbauseinandersetzungen oder für Finanzbehörden. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei mit fundiertem Fachwissen und Marktverständnis für eine verlässliche und individuelle Bewertung Ihrer Erbimmobilie.
Wie kann ich die Immobilie sinnvoll nutzen oder vermieten?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine geerbte Immobilie zu nutzen:
Eigennutzung: Diese kann sinnvoll sein, erfordert aber eventuell die Auszahlung von Miterben, was finanziell belastend sein kann.
Verkauf: Der Verkauf ist eine gute Wahl, wenn Sie die Mittel anderweitig verwenden möchten oder Eigennutzung und Vermietung nicht infrage kommen. Eine realistische Marktwertermittlung ist hier wichtig, um den optimalen Verkaufspreis zu erzielen.
Vermietung: Diese generiert langfristig Einnahmen. Prüfen Sie den Zustand der Immobilie und führen Sie eventuell Renovierungen durch. Setzen Sie einen marktgerechten Mietpreis fest und beachten Sie rechtliche Vorgaben (wie Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Mieterrechte).
Wir unterstützen Sie dabei, die beste Entscheidung basierend auf Ihrer persönlichen Situation und Ihren finanziellen sowie familiären Rahmenbedingungen zu treffen.
Gibt es steuerliche Folgen, wenn ich die geerbte Immobilie verkaufe?
Ja, der Verkauf einer geerbten Immobilie kann klare steuerliche Folgen haben. Themen wie Erbschaftssteuer oder Spekulationssteuer können eine Rolle spielen und sollten unbedingt geprüft werden. Wir empfehlen, einen fachkompetenten Steuerberater hinzuzuziehen, um alle steuerlichen Aspekte optimal zu klären und zu planen.
Bei Kirsten Immobilien verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk und können Ihnen bei Bedarf gerne den Kontakt zu erfahrenen Steuerberatern vermitteln, die Sie umfassend unterstützen.