So managen Sie den Verkauf einer Immobilie im Auftrag für andere Personen
Hat man Sie mit dem Verkauf der Immobilie für die Eltern, eines Angehörigen oder als Betreuer beauftragt? Wir unterstützen Sie beim Verkauf!
Beim Verkauf Ihrer Immobilie sind einige Formalitäten zu erfüllen. Schließlich möchten potenzielle Käufer bereits beim ersten Blick auf das Immobilienexposé wissen, womit sie es im Detail zu tun haben. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie unbedingt für Ihren Immobilienverkauf zusammenstellen sollten und welche Bedeutung diese für einen schnellen und zielgerichteten Verkaufserfolg haben.
Damit unvollständige Dokumente den Verkauf nicht herauszögern oder für einen unseriösen Eindruck des Verkäufers sorgen, sollten Sie diese Standards besorgen:
Mit dem Auszug aus dem Grundbuch, der nicht älter als drei Monate sein darf, zeigen Sie Eigentumsrechte und eventuelle Belastungen der Immobilie. Schließlich möchten Käufer informiert sein, ob bereits Grundpfandrechte an der Immobilie eingeräumt wurden oder andere Verbindlichkeiten mit dem Erwerb der Immobilie einhergehen. Mit dem Grundbuchauszug schaffen Sie von Anfang an Sicherheit und Vertrauen.
Die genaue Aufteilung der zu verkaufenden Immobilie zeigen Sie anhand der Grundrisse auf. Diese sollten auf dem neuesten Stand sein, speziell wenn Sanierungen oder Umbauten in den letzten Jahren durchgeführt wurden. Ähnliches gilt für eine aktuelle Flurkarte. So erkennen Interessenten, welche Grundstücke angrenzen und wie die Abstände zu Nachbarimmobilien sind.
Aus der Baubeschreibung lassen sich sämtliche Details über Bausubstanz, Installationen und ähnliche Inhalte entnehmen, die nicht den Grundrissen zu entnehmen sind. Der potenzielle Eigentümer erkennt, wann und wie gebaut wurde, Besonderheiten wie Dämmung, Energietechnik und Anschlüsse lassen sich in allen Details entnehmen.
Einige Angaben aus dem Energieausweis gehören bereits in das Inserat. Vorlegen müssen Sie diesen außerdem bei einer Besichtigung vor Ort. So wecken Sie mit einem frühzeitig vorhandenen Energiepass größeres Vertrauen und legen die Energieeffizienz Ihrer Immobilie offen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, Nachweise über durchgeführte Maßnahmen der Modernisierung und Instandhaltung beizulegen.
Nicht jede Immobilie wird als Wohneigentum an Interessenten verkauft. Gerade bei Immobilien mit mehreren Wohneinheiten oder Geschäftsräumen bestehen laufende Miet- und Pachtverträge, die der neue Eigentümer mit erwirbt. Diese Verträge sollten im Detail vorliegen, damit der potenzielle Käufer seine Rechte und Pflichten im Umgang mit Mietern und Pächtern kennt.
Falls Sie sich von einem Teileigentum trennen, sind aktuelle Wirtschaftspläne sowie Wohngeldabrechnungen der jüngeren Vergangenheit eine ideale Ergänzung. Einsichten in Protokolle zu den letzten Eigentümerversammlungen, in die Teilungserklärung und das Beschlusstagebuch sind sinnvoll.
Mit einem Immobilienmakler an Ihrer Seite ersparten Sie sich die mühsamen Wege zum Notar, dem Katasteramt und vieles mehr. Wir helfen Ihnen außerdem weiter, wenn Sie auf neue Grundrisse angewiesen sind oder eine professionelle Immobilienvermarktung wünschen.