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Modernes Einfamilienhaus mit Garten und Beeten

Immobilie im Scheidungsfall – die ersten Schritte im Überblick

Im Falle einer Scheidung wird die gemeinsam genutzte Immobilie nicht selten zum großen Streitobjekt. Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt oder haben beide Partner Interesse an der weiteren Nutzung, sind Diskussionen vorprogrammiert. Unser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie zu Beginn richtig vorgehen und wie Ihnen ein erfahrener Immobilienmakler die Situation erleichtern kann.

Zwei Hände streiten um Modelhaus, im Vordergrund ein Richterhammer

Grundsätzliches zum Thema Scheidungsimmobilie

Haben Sie als Ehepaar gemeinsam über viele Jahre eine Immobilie bewohnt, entsteht nicht automatisch ein Anrecht auf dieses Eigentum. Hat ein Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht und wurde eine Gütertrennung vereinbart, gehört ihm weiterhin sein Eigenheim. Hier ist der Ehevertrag das zentrale Dokument, um die Ansprüche beider Partner im Falle einer Scheidung zu ermitteln.

Für die spätere Nutzung der Immobilie stehen Ihnen vielfältige Optionen offen. Der Verkauf der Immobilie ist genauso zu überlegen wie die Vermietung oder das Bewohnen durch einen der beiden Partner. Sofern nicht anders im Ehevertrag festgehalten, lässt sich dies über eine gütliche Einigung bestimmen. Und dies bedeutet in der Praxis leider, dass in der Regel der Weg über ein Gericht gewählt wird.

Was gilt für die Finanzierung der Immobilie?

Oft finanzieren die beiden Ehepartner die Immobilie gemeinschaftlich. Durch eine Scheidung löst sich für den Kreditpartner die Verpflichtung beider Partner nicht auf. Möchte ein Ehepartner die Immobilie behalten und den Kreditvertrag eigenständig fortführen, ist auf Kulanz des Kreditinstituts zu hoffen.

Auch eine Auflösung des Kreditvertrags ist denkbar. Sollte dieser noch keine zehn Jahre bestanden haben, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Ihre Höhe hängt vom Wert der Immobilie ab und beläuft sich schnell auf einige Tausend Euro. Für den Kreditpartner ist entscheidend, dass er diesen Betrag von einem (oder beiden) Vertragsnehmern erhält. Erneut kommt es auf die persönliche Einigung an.

Ein Pärchen streitet sich um die Immobilie

Unabhängige Beratung im Scheidungsfall sinnvoll

Die genannten Situationen sind bereits unter “normalen Umständen” schwierig zu entscheiden. Im Falle einer emotional aufgeladenen Scheidung wird dies nicht leichter. Durch Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Immobilienmakler erhalten Sie eine kompetente und vor allem unabhängige Hilfe.

Da jeder Scheidungsfall anders gelagert ist, nehmen wir eine individuelle Überprüfung der Situation vor und zeigen Ihnen mögliche Wege und Lösungen auf.

Sollte sich der Verkauf Ihrer Scheidungsimmobilie als bester Weg erweisen, nehmen wir Ihnen sämtliche Mühen von der Vermarktung über die Käufersuche bis zur fairen Wertermittlung ab. Da im Regelfall eine schnelle Abwicklung gewünscht wird, macht sich die Unterstützung durch einen Branchenprofi umso mehr bezahlt. Bei Scheidungsfällen mit Komplikationen ist ggf. ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten unseres Diplom-Sachverständigen Steffen Kirsten notwendig.

Jetzt individuell beraten lassen

Sie wünschen fachkundige Hilfe rundum Ihre Scheidungsimmobilie oder denken an die professionelle Unterstützung beim zeitnahen Immobilienverkauf? Nehmen Sie Kontakt zu Kirsten Immobilien auf und lassen Sie sich unabhängig beraten!

Häufige Fragen zum Thema Immobilien in der Trennung / Scheidung

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie während einer Scheidung?

Während einer Scheidung bleibt die gemeinsame Immobilie in der Regel Teil des Zugewinnausgleichs. Paare müssen entscheiden, ob sie die Immobilie verkaufen, einer Person zuschreiben oder weiterhin gemeinsam besitzen wollen. Eine einvernehmliche Lösung ist wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Muss bei der Trennung das Haus unbedingt verkauft werden?

Der Verkauf der Immobilie ist nicht zwingend erforderlich. Paare können auch beschließen, dass einer der Partner im Haus bleibt, während der andere auszieht oder diese als Kapitalanlage weitervermietet. Hierbei sollten alle finanziellen Aspekte, wie Hypotheken und Unterhaltskosten, klar geregelt werden.

Gibt es steuerliche Aspekte bei Scheidungsimmobilien zu berücksichtigen?

Beim Verkauf einer Immobilie nach der Scheidung können steuerliche Aspekte, wie die Spekulationssteuer, relevant sein. Wenn einer der Partner im Haus bleibt und den anderen auszahlt, sollten auch die steuerlichen Konsequenzen dieser Entscheidung genau betrachtet werden.

Was ist bei der Übertragung des Eigentums zu beachten?

Bei der Übertragung des Eigentums ist es wichtig, dass dies rechtlich korrekt erfolgt. Dafür sind notarielle Beurkundungen erforderlich, um die Übertragung wirksam zu machen und alle finanziellen Verpflichtungen klar zu regeln.

Wie beeinflusst die Scheidung den Darlehensvertrag?

Bei einer Scheidung bleibt der bestehende Darlehensvertrag meist unverändert, bis eine Umschreibung erfolgt. Dies bedeutet, dass beide Partner weiterhin für die Zahlungen verantwortlich sind, selbst wenn einer im Haus bleibt. Rechtzeitige Gespräche mit der Bank sind ratsam.

Welche rechtlichen Schritte sind notwendig?

Paare sollten sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um die besten Schritte zu planen. Hierzu gehören das Aushandeln von Besitzverhältnissen, das Klären von Unterhaltsansprüchen und eine mögliche Neuregelung des Darlehensvertrags. Ein Anwalt für Familienrecht kann dabei beiden Parteien wertvolle Unterstützung bieten.