Immobilie im Scheidungsfall – die ersten Schritte im Überblick
Im Falle einer Scheidung wird die gemeinsam genutzte Immobilie nicht selten zum großen Streitobjekt. Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt oder haben beide Partner Interesse an der weiteren Nutzung, sind Diskussionen vorprogrammiert. Unser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie zu Beginn richtig vorgehen und wie Ihnen ein erfahrener Immobilienmakler die Situation erleichtern kann.
Grundsätzliches zum Thema Scheidungsimmobilie
Haben Sie als Ehepaar gemeinsam über viele Jahre eine Immobilie bewohnt, entsteht nicht automatisch ein Anrecht auf dieses Eigentum. Hat ein Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht und wurde eine Gütertrennung vereinbart, gehört ihm weiterhin sein Eigenheim. Hier ist der Ehevertrag das zentrale Dokument, um die Ansprüche beider Partner im Falle einer Scheidung zu ermitteln.
Für die spätere Nutzung der Immobilie stehen Ihnen vielfältige Optionen offen. Der Verkauf der Immobilie ist genauso zu überlegen wie die Vermietung oder das Bewohnen durch einen der beiden Partner. Sofern nicht anders im Ehevertrag festgehalten, lässt sich dies über eine gütliche Einigung bestimmen. Und dies bedeutet in der Praxis leider, dass in der Regel der Weg über ein Gericht gewählt wird.
Was gilt für die Finanzierung der Immobilie?
Oft finanzieren die beiden Ehepartner die Immobilie gemeinschaftlich. Durch eine Scheidung löst sich für den Kreditpartner die Verpflichtung beider Partner nicht auf. Möchte ein Ehepartner die Immobilie behalten und den Kreditvertrag eigenständig fortführen, ist auf Kulanz des Kreditinstituts zu hoffen.
Auch eine Auflösung des Kreditvertrags ist denkbar. Sollte dieser noch keine zehn Jahre bestanden haben, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Ihre Höhe hängt vom Wert der Immobilie ab und beläuft sich schnell auf einige Tausend Euro. Für den Kreditpartner ist entscheidend, dass er diesen Betrag von einem (oder beiden) Vertragsnehmern erhält. Erneut kommt es auf die persönliche Einigung an.
Unabhängige Beratung im Scheidungsfall sinnvoll
Die genannten Situationen sind bereits unter “normalen Umständen” schwierig zu entscheiden. Im Falle einer emotional aufgeladenen Scheidung wird dies nicht leichter. Durch Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Immobilienmakler erhalten Sie eine kompetente und vor allem unabhängige Hilfe.
Da jeder Scheidungsfall anders gelagert ist, nehmen wir eine individuelle Überprüfung der Situation vor und zeigen Ihnen mögliche Wege und Lösungen auf.
Sollte sich der Verkauf Ihrer Scheidungsimmobilie als bester Weg erweisen, nehmen wir Ihnen sämtliche Mühen von der Vermarktung über die Käufersuche bis zur fairen Wertermittlung ab. Da im Regelfall eine schnelle Abwicklung gewünscht wird, macht sich die Unterstützung durch einen Branchenprofi umso mehr bezahlt. Bei Scheidungsfällen mit Komplikationen ist ggf. ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten unseres Diplom-Sachverständigen Steffen Kirsten notwendig.
Jetzt individuell beraten lassen
Sie wünschen fachkundige Hilfe rundum Ihre Scheidungsimmobilie oder denken an die professionelle Unterstützung beim zeitnahen Immobilienverkauf? Nehmen Sie Kontakt zu Kirsten Immobilien auf und lassen Sie sich unabhängig beraten!