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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kirsten Immobilien e.K., Dormettingen

1.
Die von der Kirsten Immobilien e.K. dem Auftraggeber überlassenen Angebote und Mitteilungen dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden; jedoch unbefugter Gebrauch, insbesondere die Weitergabe an Dritte, rechtfertigt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe der Provisionszusätze gem. Ziff. 3c) der folgenden Allgemeinen Bedingungen.

2.
Kirsten Immobilien e.K. haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von dem Eigentümer des Objektes gemachten Angaben, sie schließt die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus.

3. a)
Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften:
– Abschlüsse, die mit einem von Kirsten Immobilien e.K. nachgewiesenen Käufer, Mieter oder Pächter innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß getätigt werden; hierzu gehören auch Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem derartigen Abschluss stehen.
– Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach dem Angebot von Kirsten Immobilien e.K. oder davon abweichend (z.B. bei der Preisgestaltung) zustande kommt.
– Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts nach Abschluß eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.


3. b)
Mit Vertragsabschluß über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ist die Provision fällig.

3. c)
Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit von Kirsten Immobilien zustande gekommenen Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision jeweils 3,57 % inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effektiven Kaufpreis oder Verkaufspreis. Dieser Provisionsanspruch ensteht auch dann, wenn ein von Kirsten Immobilien e.K. nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

Bei Vermietung von Gewerbeflächen: 3,57% Mieten inkl. MwSt. , zu zahlen vom Mieter.

4.
Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefaßt und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.

5.
Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter von Kirsten Immobilien e.K. nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von Kirsten Immobilien e. K. schriftlich genehmigt werden.

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